Hellere Zähne - aber natürlich!

Attraktivere Zähne können durch ein Bleaching erreicht werden. Denn trotz sorgfältigem Zähneputzen bleiben die Zähne im Laufe der Zeit nicht so weiß, wie sie einmal waren. Der Genuss von Zusätzen in Lebensmitteln, wie Koffein im Kaffee oder Tannin im Wein, lagern sich auf ihnen ab. Zudem wird die individuelle Zahnfarbe im Alter dunkler, was ein ganz natürlicher Prozess ist. Durch ein schonendes Bleaching-Verfahren können wir dem entgegenwirken und die Aufhellung Ihrer Zähne um mehrere Farbstufen ermöglichen.

Wie funktioniert Bleaching?

Das Prinzip des Bleachings beruht darauf, dass die dunklen Farbpigmente mit speziellen carbamidhaltigen oder wasserstoffperoxidhaltigen Substanzen aufgehellt werden. Für die gesunde Mundhöhle stellt das Bleaching, bei fachgerechter Durchführung, kein Risiko dar. Das Zahnfleisch muss sorgfältig vor Kontakt mit dem Bleichmittel geschützt und die Vorgehensweise individuell auf die Problematik abgestimmt werden. Vor einem Bleaching erfolgt zunächst eine professionelle Zahnreinigung. Denn erst wenn alle Ablagerungen von den Zahnoberflächen entfernt sind, kann der Zahnarzt die Art und den Umfang der Verfärbungen bestimmen und gemeinsam mit Ihnen festlegen, welche Nuance durch das Bleaching erreicht werden soll. Zudem müssen die Zähne und das Zahnfleisch völlig gesund sein.

Vorsicht bei freikäuflichen Bleichmitteln

Wünschen Sie sich weißere Zähne, dann sprechen Sie uns jederzeit an. Wir raten zur Vorsicht bei der Selbstbehandlung mit frei verkäuflichen Bleichmitteln. Diese haben ihre Tücken: Einerseits sind die Präparate meist zu schwach, um den Zahnschmelz nachhaltig aufzuhellen – andererseits können sie, falls Karies oder eine Zahnfleischentzündung vorliegt, zusätzlichen Schaden anrichten. Wir führen das Bleaching dagegen fachgerecht durch und liefern mit hoher Garantie ein zufriedenstellendes Ergebnis. Die Aufhellung kann zudem mehrere Jahre anhalten. In einem ausführlichen Gespräch beraten wir Sie zunächst, ob das Bleaching bei Ihnen möglich und sinnvoll ist. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Behandlung für Schwangere und Patienten unter 18 Jahren.

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