Haben Sie an Ihr Bonusheft gedacht?
Vor dem Jahreswechsel ist es wichtig, das Bonusheft im Blick zu haben. Haben Sie Ihren jährlichen Vorsorgetermin eingehalten? Dann haben Sie alles richtig gemacht. Wenn Sie den Termin versäumt haben, ist vor dem Jahreswechsel noch die Gelegenheit zum Zahnarzt zu gehen. Eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung ist wichtig für die Zahn-Gesundheit. Außerdem erhöht sich der Zuschuss, wenn einmal ein Zahnersatz erforderlich wird.
Zuschuss bei regelmäßiger Vorsorge
Das Bonusheft dient als Nachweis, dass Sie in den vergangenen Jahren regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt waren. Falls Sie einmal Zahnersatz brauchen, bekommen Sie den höchstmöglichen Zuschuss von der Krankenkasse nur mit einem lückenlos gefüllten Bonusheft. Um sich den Bonus zu sichern, müssen Erwachsene pro Jahr eine Untersuchung nachweisen, Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr zwei pro Jahr. Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf einen Festzuschuss von 50 Prozent des Betrags, der für die einfache Regelversorgung Ihres Gebissbefundes festgelegt ist. Waren Sie jedoch in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Haben Sie zehn Jahre lang keinen Zahnarztbesuch versäumt, bekommt Sie sogar 65 Prozent Zuschuss.
Wichtig: Frist nicht verpassen!
Aber Achtung: Wird der Vorsorgetermin in einem Jahr nicht wahrgenommen, beginnt die jeweilige Frist wieder von vorn. Wer in diesem Jahr also noch nicht zur Zahn-Vorsorgeuntersuchung gegangen ist, sollte dies noch vor dem Jahreswechsel erledigen. Sprechen Sie uns zu diesem Thema gerne an und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis.
Fotonachweis: Adobe Stock #102737505